Information zum Pflichtumtausch Ihres Führerscheines
Der Pflichtumtausch Ihres Führerscheins
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Durch den Umtausch in einen neuen Kartenführerschein entsteht keine Änderung an der bisherigen Befristung der Fahrerlaubnisklassen. Nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet.
Umtauschfristen für Papier- und Kartenführerscheine
Für die Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gilt:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Führerscheinumtausch bis |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 - 1958 | 19. Januar 2022 verlängert bis 19. Juli 2022 |
1959 - 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 - 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Für Karten-Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gilt*:
Ausstellungsjahr | Führerscheinumtausch bis |
1999 - 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 - 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 - 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 - 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Benötigte Unterlagen bei der persönlichen Vorsprache:
• gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (ggf. mit Zusatzblatt, u.U. ist eine Vorlage weiterer Dokumente erforderlich) im Original
• ein aktuelles biometrisches Passbild, welches nicht älter als ein Jahr ist
• bisheriger Führerschein
• ggf. eine sog. Karteikartenabschrift Ihres bisherigen Führerscheins (wenn dieser nicht von der Fahrerlaubnisbehörde Günzburg ausgestellt worden ist)
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 EUR. Diese kann sich durch den Direktversand nach Hause oder Bestellung per Express erhöhen.
Kontakt zu Ihrer Fahrerlaubnisbehörde:
Landratsamt Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
KFZ-Außenstelle Krumbach
Robert-Steiger-Straße 5
86381 Krumbach
Tel +49 (0) 8221 95 999
Fax +49 (0) 8221 95 6810
Mail:
Terminvereinbarung:
Für eine Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung
erforderlich.
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