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Information zum Pflichtumtausch Ihres Führerscheines

Der Pflichtumtausch Ihres Führerscheins
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Durch den Umtausch in einen neuen Kartenführerschein entsteht keine Änderung an der bisherigen Befristung der Fahrerlaubnisklassen. Nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet. 

 

Umtauschfristen für Papier- und Kartenführerscheine 

Für die Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gilt:
 

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersFührerscheinumtausch bis
vor 1953 19. Januar 2033
1953 - 1958  19. Januar 2022
verlängert bis 19. Juli 2022
1959 - 196419. Januar 2023
1965 - 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025


Für Karten-Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gilt*:
 

AusstellungsjahrFührerscheinumtausch
bis
1999 - 200119. Januar 2026
2002 - 200419. Januar 2027
2005 - 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 - 18. Januar 201319. Januar 2033

* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.


Benötigte Unterlagen bei der persönlichen Vorsprache:


• gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (ggf. mit Zusatzblatt, u.U. ist eine Vorlage weiterer Dokumente erforderlich) im Original 

• ein aktuelles biometrisches Passbild, welches nicht älter als ein Jahr ist 

• bisheriger Führerschein 

• ggf. eine sog. Karteikartenabschrift Ihres bisherigen Führerscheins (wenn dieser nicht von der Fahrerlaubnisbehörde Günzburg ausgestellt worden ist)


Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 EUR. Diese kann sich durch den Direktversand nach Hause oder Bestellung per Express erhöhen.

 

Kontakt zu Ihrer Fahrerlaubnisbehörde:
Landratsamt Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
KFZ-Außenstelle Krumbach
Robert-Steiger-Straße 5
86381 Krumbach
Tel +49 (0) 8221 95 999
Fax +49 (0) 8221 95 6810
Mail:


Terminvereinbarung:
Für eine Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung
erforderlich.

 

HIER gelangen Sie zum Flyer des Landratsamtes Günzburg

 

Bild zur Meldung: Information zum Pflichtumtausch Ihres Führerscheines